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   OVG Niedersachsen, 05.11.2002 - 13 LB 278/02   

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https://dejure.org/2002,27045
OVG Niedersachsen, 05.11.2002 - 13 LB 278/02 (https://dejure.org/2002,27045)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.11.2002 - 13 LB 278/02 (https://dejure.org/2002,27045)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. November 2002 - 13 LB 278/02 (https://dejure.org/2002,27045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 Abs 1 Nr 1 AuslG; § 25 Abs 3 S 1 AuslG
    Aufenthaltserlaubnis; befristete Aufenthaltserlaubnis; Besitz; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2002 - 13 LB 278/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stehen dem ununterbrochenen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aber diejenigen Zeiten gleich, in denen der Ausländer zwar einen Aufenthaltstitel nicht besessen, aber nach der vom Gericht inzident vorzunehmenden Prüfung einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gehabt hat (BVerwG, Urt. v. 22.1.2002 - 1 C 6.01 -, ZAR 2002, 199 m.w.N.).

    Diese Feststellung kann getroffen werden, weil die Behörde selbst ihre ablehnende Entscheidung aufgehoben hat (BVerwG, Urt. v. 24.5.1995 - 1 C 7.94 - InfAuslR 1995, 287, 291), weil ein entsprechender Rechtsbehelf des Ausländers Erfolg hatte (BVerwG, aaO, m.w.N.), oder weil die vom Gericht inzident vorzunehmende Prüfung ergibt, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bestanden hat (BVerwG, Urt. v. 22.1.2002 - 1 C 6.01 - ZAR 2002, 199 m.w.N.; vgl. auch Kloesel/Christ/Häußer, Dt. AuslR, April 2002, § 24 AuslG, Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 S 2734/01

    Umfang eines Rechtsmittelverzichts; Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2002 - 13 LB 278/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stehen dem ununterbrochenen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aber diejenigen Zeiten gleich, in denen der Ausländer zwar einen Aufenthaltstitel nicht besessen, aber nach der vom Gericht inzident vorzunehmenden Prüfung einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gehabt hat (BVerwG, Urt. v. 22.1.2002 - 1 C 6.01 -, ZAR 2002, 199 m.w.N.).

    Diese Feststellung kann getroffen werden, weil die Behörde selbst ihre ablehnende Entscheidung aufgehoben hat (BVerwG, Urt. v. 24.5.1995 - 1 C 7.94 - InfAuslR 1995, 287, 291), weil ein entsprechender Rechtsbehelf des Ausländers Erfolg hatte (BVerwG, aaO, m.w.N.), oder weil die vom Gericht inzident vorzunehmende Prüfung ergibt, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bestanden hat (BVerwG, Urt. v. 22.1.2002 - 1 C 6.01 - ZAR 2002, 199 m.w.N.; vgl. auch Kloesel/Christ/Häußer, Dt. AuslR, April 2002, § 24 AuslG, Rn. 26).

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2002 - 13 LB 278/02
    Diese Feststellung kann getroffen werden, weil die Behörde selbst ihre ablehnende Entscheidung aufgehoben hat (BVerwG, Urt. v. 24.5.1995 - 1 C 7.94 - InfAuslR 1995, 287, 291), weil ein entsprechender Rechtsbehelf des Ausländers Erfolg hatte (BVerwG, aaO, m.w.N.), oder weil die vom Gericht inzident vorzunehmende Prüfung ergibt, dass bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bestanden hat (BVerwG, Urt. v. 22.1.2002 - 1 C 6.01 - ZAR 2002, 199 m.w.N.; vgl. auch Kloesel/Christ/Häußer, Dt. AuslR, April 2002, § 24 AuslG, Rn. 26).
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